Ablauf

Terminvereinbarung für ein Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einerseits dazu, dass Sie sich ein Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen können und andererseits dazu, dass ich einen Überblick über Ihr Anliegen bekomme.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes einer Verschwiegenheitspflicht. Was Sie mir anvertrauen, behandle ich streng vertraulich!

Allgemeines

Eine Einheit dauert 50 Minuten.

Ich bin derzeit noch „in Ausbildung unter Supervision“, daher ist eine Verrechnung mit der Krankenkasse leider nicht möglich.

„In Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase der Psychotherapie-Ausbildung befinde. Dieser Status berechtigt mich zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit Klienten, bei der ich regelmäßig von erfahrenen Lehrtherapeuten begleitet und supervidiert werde.

Dauer

Die Häufigkeit der Termine und der Behandlungszeitraum werden mit Ihnen gemeinsam individuell abgestimmt. Der Therapieprozesses richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihrer persönlichen Situation.